Zu den Methoden der rechtlichen Analyse gehören insbesondere die Einordnung neuer Technologien und Anwendungen in das bestehende Rechtssystem, die Weiterentwicklung von Rechtsmaterien sowie Rechtsvergleiche mit anderen europäischen Staaten.
Einordnung neuer Technologien und Anwendungen in das bestehende Rechtssystem
Für neue Anwendungsbereiche, Technologien und Geschäftsmodelle gibt es meist keine expliziten Regelungen, was oftmals zu Rechtsunsicherheit führt. Hier gilt es den aktuellen Stand des Rechts zu untersuchen und etwaige Analogien zu ziehen, um eine Einordnung treffen zu können. Zu diesem Zweck werden völkerrechtliche Vereinbarungen, unionsrechtliche Vorgaben, sowie der österreichische gesetzliche und regulatorische Rahmen untersucht und allgemeine Ableitungen daraus getätigt. Darüber hinaus wird vielfach auch die rechtliche Begleitung und Analyse von Fragestellungen, die sich bei der tatsächlichen Realisierung von Projekten ergeben, vorgenommen.
Weiterentwicklung der Rechtsmaterien
Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit in vielen Projekten werden die bestehenden Rechtsmaterien aus verschiedenen Blickwinkeln (technisch, wirtschaftlich, …) und insb. aus Erfahrungen der Praxis evaluiert. Dies zeigt sehr häufig, wo im aktuellen Recht möglicherweise Problemstellungen für die Realisierung von Geschäftsmodellen oder Technologien, vor allem aber der klima- und energiepolitischen Ziele gegeben sind. Aus diesen Erfahrungen heraus, werden seitens des Energieinstituts an der JKU Linz Berichte, Positionspapiere, aber auch Stellungnahmen zu (im Entstehungsprozess befindlichen) Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Regeln der Technik, erarbeitet und Empfehlungen für Rechtsanpassungen erarbeitet.
Rechtsvergleiche
Zusätzlich zur Analyse des europäischen und österreichischen rechtlichen und regulatorischen Rahmens werden vergleichend ausgewählte Umsetzungsakte anderer europäischer Mitgliedstaaten begutachtet. Dabei wird neben Literaturrecherche mittels Fragebögen sowie Interviews der Rechtsrahmen erhoben und ein Rechtsvergleich zur österreichischen Rechtslage vorgenommen. Je nach Projekt ergibt sich nicht nur eine europäische, sondern auch eine internationale Zusammenarbeit, die es ermöglicht, die projektbezogenen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingen zu untersuchen und vergleichend darzulegen. Daraus werden schließlich vielfach Ableitungen für die Fortentwicklung des österreichischen Rechtsrahmens vorgenommen.